Breadcrumbs
Corpo Pagina
Öffnungszeiten und Tickets – Deutsche Übersetzung

Montag – Sonntag: 8:30 – 19:30

Letzter Einlass: 18:45

 

Es ist auch möglich Tickets über die App „Musei Italiani“ und unter portale museitaliani.it zu erwerben.

 

Führungen auf Anfrage

 

Für mehr Informationen schreiben Sie eine Mail an man-ca.informazioni@cultura.gov.it

 

Tickets

Archäologisches Museum und Pinakothek

Eintritt: 10,00 €

Ermäßigt: 5,00 €

EU-Bürger:innen zwischen 18 und 25 Jahren: 2,00 €

Jahreskarte: 36,00 € (gültig für eine Person für 365 Tage ab Kaufdatum)

 

Freier Eintritt

– Für alle Besucher:innen an jedem ersten Sonntag des Monats

Direkt an den Museumskassen durch Vorlage eines Dokuments, das eine der folgenden Bedingungen nachweist:

– Für minderjährige Nicht-EU-Bürger: innen (Rom, 28. Mai 2013);
– Für Bürger: innen der Europäischen Union unter 18 Jahren;
– Für Menschen mit Behinderung sowie eine Begleitperson (Familienmitglied oder eine andere Person, die nachweisen kann, dass sie zu einem Sozial- oder Gesundheitsdienst gehört);
– Für Bürger: innen aus Nicht-EU-Staaten unter der „Bedingung der Gegenseitigkeit“ (Kinder unter 12 Jahren müssen begleitet werden);
– Für Reiseleiter:innen aus der Europäischen Union bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, durch Vorlage einer gültigen Lizenz der zuständigen Behörde;
– Für Dolmetscher:innen aus der Europäischen Union, wenn sie an der Seite der Reiseleiter:innen tätig sind, durch Vorlage einer gültigen Lizenz der zuständigen Behörde;
– Für Personal des italienisches Kulturministerium;
– Für Mitglieder des I.C.O.M. (International Council of Museums);
– Für Gruppen oder Schulklassen aus öffentlichen oder privaten Schulen der Europäischen Union, begleitet von ihren Lehrkräften, nach vorheriger Anmeldung und innerhalb des vom festgelegten Kontingents;
– Für Studierende der Hochschulen des Ministeriums (Istituto Centrale per il Restauro, Opificio delle Pietre Dure, Scuola per il Restauro del Mosaico);
– Für Dozierende und Studierende der Akademien der bildenden Künste oder entsprechender Institute innerhalb der Europäischen Union, durch Vorlage eines gültigen Immatrikulationsnachweises für das laufende akademische Jahr;
– Für Dozierende und Studierende von Bachelor-, Master-, Postgraduierten- und Promotionsstudiengängen der folgenden Fachrichtungen: Architektur, Denkmalpflege, Bildungswissenschaften oder Geisteswissenschaften mit archäologischem oder kunsthistorischem Schwerpunkt oder entsprechende Fakultäten oder Studiengänge in den EU-Mitgliedstaaten;

– Für Lehrkräfte der Kunstgeschichte an Gymnasien;
– Für italienische und ausländische Journalisten, die ihre Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet haben, durch Vorlage eines gültigen Nachweises über ihre berufliche Tätigkeit (siehe DG-MU|07/09/2022|DEKRET 951);
– Aus Studien- oder Forschungsgründen, bescheinigt durch Schulen, Universitäten, Akademien, Forschungs- und Kultureinrichtungen in Italien oder im Ausland sowie durch das Ministerium, auch aus besonderen und begründeten Anlässen können die Museumsdirektor:innen den kostenlosen Eintritt für einen bestimmten Zeitraum genehmigen;
– Für Lehrkräfte an Schulen, sowohl fest angestellte als auch befristet beschäftigte, durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Schule (DM Nr. 111 vom 14. April 2016, Änderung von Art. 4, Absatz 3, des Dekrets Nr. 507 vom 11. Dezember 1997). Das Ministerium hat sich der „Carta del Docente“ angeschlossen, die den Zugang zu Sonderausstellungen mit separatem Rundgang ermöglicht (siehe Rundschreiben Nr. 77/2016 DG-Musei).

Durch Ausstellung einer persönlichen Jahreskarte mit Foto, die von der Direktion für Landschaft, bildende Kunst, Architektur und zeitgenössische Kunst aus Studien- und Forschungsgründen oder für besondere und begründete Anlässe beantragt werden kann:
– Für Mitarbeitende von ehrenamtlichen Organisationen, die über Vereinbarungen an den     Standorten des Ministeriums tätig sind;
– Für ehrenamtliche Inspektor:innen und Konservator:innen des Ministeriums;
– Für Militärangehörige der Abteilung für den Schutz des Kulturerbes;
– Für Mitglieder des I.C.C.R.O.M.;
– Für italienische und ausländische Wissenschaftler:innen zu Studien- oder Forschungszwecken, bescheinigt durch Schulen, Universitäten, Akademien, Forschungs- und Kultureinrichtungen in Italien oder im Ausland sowie durch das Ministerium, Generaldirektor:innen können für bestimmte Personen Jahreskarten für den kostenlosen Eintritt ausstellen (DM 239/2006).

–  Für alle Besucher:innen bei besonderen nationalen oder lokalen Ereignissen, die über die Website des MiC bekannt gegeben werden.

Torna su